Mein Name ist Aurelija Maumevičė – Rechtsanwältin, Mediatorin, Vorstandsvorsitzende des Vereins “Integrierte Mediation in Litauen”.

Seit 2009 biete ich Rechtsberatung an. Während meines Praktikums im Ausland arbeitete ich im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Seit 2014 praktiziere ich als Rechtsanwältin. 15 Jahre Erfahrung ermöglicht es mir meinen Mandanten schnelle, professionelle und qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen anzubieten.

Das stetige Handeln im Interesse meiner Mandanten ermöglicht es mir meine anwaltliche Rolle erfolgreich auszufüllen. Rechtsstreitigkeiten verursachen für die Streitparteien nicht selten erhebliche finanzielle Aufwände sowie emotionale und zeitliche Investition. Um diese Nachteile möglichst abzuwenden, richte ich meine Tätigkeit zunächst stets auf Basis der friedlichen Streitbeilegung aus, also möglichst ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe.

Meine berufliche Erfahrung und persönliche Überzeugung zeigen, dass die Mehrheit der Streitigkeiten friedlich lösbar sind.

In meiner Rolle als Mediatorin bemühe ich mich stets darum den Streitparteien zu einer gemeinsamen Lösung zu verhelfen, die diese möglichst selbstständig erarbeiten. Der Einsatz meiner Erfahrung ermöglicht das Versöhnen der Parteien oft mit dem Ergebnis einer schriftlichen Vereinbarung und voller Zufriedenheit.

Das ist der Grund, warum ich zusätzlich zu der Anwaltstätigkeit auch als eingetragene Mediatorin tätig bin.

Meine Rechtsdienstleistungen und Mediation biete ich in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwälten Drakšas, Mekionis und Partner und Rechtsanwältin – Mediatorin Gitana Gudaitė an.

Zudem arbeite ich mit den in Deutschland tätigen Rechtsanwältin Indre Marie Lukas und Wirtschaftsjuristin Raimonda Kraemer LL.M. zusammen.

Austausch und Zusammenarbeit besteht außerdem mit den Mediatoren des Vereins „Integrierte Mediation Litauen“ und anderen Spezialisten in diesem Bereich.

Rechtsberatung

Als Rechtsanwältin mit Bürositz in Marijampole biete ich professionelle Unterstützung bei Konfliktlösungen an. Verantwortungsbewusster Umgang mit den Mandanten ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Langjährige Erfahrung ermöglicht mir das Angebot der komplexen Rechtsberatung. Zudem biete ich auch die Erstellung von verschiedenen Dokumenten an.

Sollten Sie Fragen zu den folgenden rechtlichen Themen haben, können Sie sich gerne an mich wenden:

  • Scheidung der Ehe
  • komplexe Vermögensauseinandersetzungen
  • Ehevertrag
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Miteigentümer Angelegenheiten
  • Erbschaft
  • Haftungsverhältnisse
  • Immobilien
  • Baurechtliche Fragen
  • Mediation

Ich biete Rechtsdienstleistungen sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden in verschiedenen Rechtsbereichen an.

Tiefgreifende Erfahrung kann ich im Zivil-, Verwaltungs-, und Arbeitsrecht vorweisen. Meine juristischen Dienstleistungen umfassen:

  • Gerichtliche Vertretung bei Fällen aller Art;
  • Außergerichtliche Vertretung in unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten;
  • Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren.

Lassen Sie sich zur Vielzahl der rechtlichen Lösungsmöglichkeiten von mir als Anwältin und Mediatorin beraten und vertreten.

Frühzeitige kompetente Beratung zeigt Handlungsspielraume und Perspektiven für die Zukunft auf. In vielen Fällen ist eine Beratung vor der Eheschließung sinnvoll, damit die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe genau verstanden und an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können.

Mediation ist eine immer populärer werdende Methode der außergerichtlichen Konfliktlosung, die Ende der 80er Jahre aus den USA kommend, nun auch in Litauen bekannter wird.

Da die Mediation in Litauen noch keine tiefen Traditionen im Sinne von Gerichtsverfahren hat, ist sie oft als Alternative allgemein unbekannt und auch nicht leicht verständlich.

Das Verständnis darüber, was Mediation ist und wie sie sich vom Gerichtsverfahren unterscheidet ist von besonderer Bedeutung. Das ermöglicht das Begreifen von Vorteilen, die Mediation mit sich bringt.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Mediation kein „Ersatz“ für ein Gerichtsverfahren oder eine Fortsetzung des Gerichtsverfahrens ist. Mediation ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren bei dem ein oder mehrere Mediatoren den Parteien helfen, den Streit gütlich zu lösen. Bei fehlgeschlagener Mediation können die Streitparteien jederzeit gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wichtig ist, dass mit Beginn der Mediation die Verjährungsfrist gehemmt wird. Somit besteht kein Grund für die Befürchtung, dass ein gerichtliches Verfahren später nicht mehr möglich ist.

Außergerichtliche Mediation bietet die Möglichkeit, die Konflikte in einem transparenten Verfahren selbst aufzugreifen und mithilfe eines Mediators gütlich zu lösen. Im Mittelpunkt des außergerichtlichen Mediationsverfahrens stehen die Interessen der streitenden Parteien. Gegenüber einem auf die Bewertung der Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren hat die Mediation mithin den Vorteil, dass die Betroffenen selbst etwaige Probleme intensiver berücksichtigen und so eine optimale Lösung für den Einzelfall vereinbaren können.

Ein Verfahren, bei dem ein oder mehrere Mediatoren den Streitparteien helfen, den Streit in einem Gerichtsverfahren gütlich beizulegen, wird als gerichtliche Mediation bezeichnet.

Somit kann die Mediation sowohl vor dem gerichtlichen Verfahren oder aber auch während des Gerichtsverfahrens stattfinden.

Die Hauptunterschiede zwischen Mediation und Gerichtsverfahren sind:

  • Der Mediationsprozess ist vertraulich und nicht formell. Das Gerichtsverfahren ist dagegen formalisiert und öffentlich (außer in Fällen, in denen das Gericht beschließt, den Fall vor einem geschlossenen Gericht zu verhandeln);
  • Die Mediation wird an einem für die Streitparteien akzeptablen Ort zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt. Gerichtsverfahren finden zum gerichtlich festgelegten Zeitpunkt und am Gerichtsort statt;
  • Die Mediation konzentriert sich auf Zusammenarbeit der Parteien. Das Gerichtsverfahren konzentriert sich dagegen auf Gesetze und Beweismittel;
  • Die Entscheidung wird in der Mediation von den Streitparteien selbst gefunden. Vor dem Gericht wird die Entscheidung von den Richtern getroffen;
  • Die Entscheidung vor Gericht basiert auf Rechtsnormen. In der Mediation dagegen sind die Entscheidungen an die individuellen Bedürfnisse der Streitparteien angepasst, häufig kreativ und originell;
  • Bei der Mediation konzentriert sich die Streitbeilegung auf die Zukunft, vor Gericht – auf die Vergangenheit;
  • Die Beilegung von Streitigkeiten in der Mediation nimmt in der Regel erheblich weniger Zeit in Anspruch als vor Gericht und ist für die Streitparteien meistens finanziell attraktiver;
  • Die Mediation wird von den Streitparteien auf freiwilliger Basis durchgeführt, da der Mediationsprozess nur mit Zustimmung beider Streitparteien möglich ist.

In bestimmten Bereichen (z.B. Familie, Wirtschaft, Miteigentümer, Nachbarschaft, kleinere Zahlbeträge) ist die Mediation besonders gut geeignet, da der Schwerpunkt in der Aufrechterhaltung der Beziehung zwischen den Streitparteien und einem zügigen sowie finanziell schonenden Streitbeilegungsverfahren liegt.

Seit dem 1. Januar 2020 wurde in Litauen das Institut für Pflichtmediation eingeführt. In der Zivilprozessordnung der Republik Litauen festgelegten Verfahren wird daher eine obligatorische Mediation angewandt. Das bedeutet, dass ein Gerichtsverfahren in bestimmten Kategorien erst möglich ist, nachdem versucht wird den Streit mit Hilfe von Mediation beizulegen.

Darüber hinaus kann auch der Richter, nachdem er eine hohe Wahrscheinlichkeit einer gütlichen Beilegung des Streits festgestellt hat, den Streit auf eine verbindliche, gerichtliche Mediation übertragen.

Nach Ansicht einiger Autoren schränkt das Institut für Pflichtmediation das Prinzip der Freiwilligkeit ein.

Meiner Meinung nach ist der Grundsatz der Freiwilligkeit jedoch nicht durch das Institut der obligatorischen Mediation beschränkt. Das liegt daran, dass jede Streitpartei sich jederzeit ungehindert aus der Mediation zurückziehen kann.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, ist die Kostenerleichterung, den ich hervorheben möchte. Das Gesetz sieht vor, dass im Falle der mediativen Streitbeilegung vor Gericht nur 75 % der Gerichtskosten zu zahlen sind, die sonst angefallen wären, jedoch nicht weniger als fünf Euro. Die Kostenerleichterung gilt nicht wenn sich herausstellt, dass eine Partei die Übertragung eines Streits durch Mediation in böser Absicht beigelegt hat, oder die Mediation in unfairer Weise genutzt oder während der Mediation unehrliche Anträge gestellt hat. Die Kostenerleichterung gilt nicht bei Pflichtmediation.

Die während der Mediation erzielte gütliche Einigung kann dem Gericht zur Bestätigung vorgelegt werden. Die Mediationseinigung ist dann als Urteils zu werten.

Ich bin entsprechend dem Mediationsgesetz als Mediatorin tätig. Falls Sie eine Mediation wünschen, bitte ich um Kontaktaufnahme.

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